Das Anbringen von Wahlplakaten unterliegt strengen Regelungen. In vielen Kommunen gibt es festgelegte Flächen, an denen Wahlwerbung erlaubt ist. Das Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern, Bäumen oder öffentlichen Gebäuden ist häufig untersagt. Zudem müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um beispielsweise die Sicht von Verkehrsteilnehmern nicht zu beeinträchtigen.
Unsere Wahlkampfagentur berät Sie umfassend zu den zulässigen Standorten für Ihre Wahlplakate und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Kampagne. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung.