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Wie lange dürfen Wahlplakate in Bayern hängen?

In Bayern dürfen Wahlplakate in der Regel sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgehängt werden. Nach der Wahl müssen die Plakate meist innerhalb von ein bis zwei Wochen entfernt werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Fristen bei den zuständigen kommunalen Behörden zu erfragen, da diese variieren können.

Unsere Wahlkampfagentur steht Ihnen mit umfassendem Know-how zur Seite, um Ihre Kampagne in Bayern erfolgreich und regelkonform zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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