Auch in Brandenburg gelten spezifische Regelungen für das Auf- und Abhängen von Wahlplakaten. Üblicherweise dürfen Plakate sechs Wochen vor der Wahl angebracht werden und müssen spätestens ein bis zwei Wochen nach der Wahl entfernt sein. Da die genauen Fristen von Kommune zu Kommune variieren können, ist es ratsam, sich bei den örtlichen Behörden zu informieren.
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